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 WISSENSWERTES ÜBER DIE ABRECHNUNG

 

*  Private Abrechnung

Setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle (Beamte) VOR Therapiebeginn in Verbindung. Je nach Vertrag übernehmen diese die Kosten.

 

*  Gesetzliche Krankenkassen

Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kassen keine Kosten. (!!!!ABER: siehe*!!!!)

Auf alle Fälle können Sie die Kosten jedoch über die Einkommensteuer geltend machen. Die Finanzämter müssen dies anerkennen!

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(*)

Da es nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten in Deutschland gibt, sind psychotherapeutische Praxen häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind häufig. Vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die über Krankenversichertenkarte in Anspruch genommen werden können.

ABER: Es besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung durch die gesetzlichen Kassen:

Sollten Sie nachweisbar, erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit, einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden können, besteht die Möglichkeit von Ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung zu verlangen: Dass also Ihre Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt wird, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Zulassung beim Gesundheitsamt) aber keine Kassenzulassung besitzt. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie unbedingt VOR Beginn der Behandlung einen ANTRAG AUF KOSTENÜBERNAHME bei Ihrer Krankenkasse stellen müssen.  

Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Krankenkasse übernimmt den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen.

 

 

Ganz wichtig:

Bitte machen Sie sich Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Therapeuten (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.

(Auszug aus der Homepage des Bundes deutscher Psychologen BDP)

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 --- Musterbrief Antrag an die Krankenkasse ---

-

 

Max Mustermann

Musterst. 12

86899 Landsberg

 

An die

Krankenkasse XY

Musterstraße 14

86899 Landsberg

                                                                                                                                       Landsberg, den ---------

 

 

Antrag auf Kostenübernahme

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf Basis des § 13 Abs. 3 SGB V beantrage ich die Kostenerstattung für psychotherapeutische Sitzungen bei einem freien Therapeuten nach HPG- Zulassung für Psychotherapie.

Ich benötige dringend eine psychotherapeutische Behandlung. Diese ist unaufschiebbar. Bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind die Wartezeiten jedoch zu lang.

 

Hier einige Beispiele:

Herr Dr. A, angefragt am 3.5.2009: 7 Monate Wartezeit

Frau Dr. B, angefragt am 4.5.2009: 9 Monate Wartezeit

Frau T, angefragt am 4.5.2009: 8 Monate Wartezeit

 

Daher beabsichtige ich, die Therapie bei 

Rosa-Maria Pfeil, Praxis für heilkundliche Psychotherapie nach dem HPG (Heilpraktikergesetz)

Zulassung für Psychotherapie

Karlstraße 5

86916 Kaufering

Tel. 08191 9737876

durchzuführen.

 

Um schnelle Bearbeitung wird gebeten. Herzlichen Dank für Ihre Mühe!

 

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann