Wissenswertes über die Abrechnung und die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Beachten Sie bitte, dass ich nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann. In Ausnahmefällen wird ein Teil der Honorarkosten übernommen. Das hängt von der jeweiligen Krankenkasse (z.B. freiwillige Satzungsleistungen oder Sonderregelungen) und Ihrer Hartnäckigkeit ab… Die Erstattungen sind i.d.R. auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle (Beamte) VOR Therapiebeginn in Verbindung. Je nach Vertrag übernehmen diese die Kosten, auch hier erfolgt die Abrechnung über GebüH.
Sollten Sie sexuellen Missbrauch erlitten haben, können Sie sich an den Fond Sexueller Missbrauch in Berlin www.fonds-misssbrauch.de wenden.
Auf alle Fälle können Sie mein Honorar am Ende des Jahres in Ihrer Steuererklärung als Gesundheitskosten geltend machen.
Mein Honorar wird nach jeder Sitzung (50- 60 Minuten) fällig. Sie können in bar oder per Überweisung bezahlen.